Buchungsoptionen
Einzelsitzung oder Paket. Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion.
Wählen Sie die Option, die am besten zu Ihnen passt.
Buchungsoptionen
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Kostenloser Telefontermin
- Sie möchten Ihr Anliegen persönlich besprechen und sich über meine Arbeit informieren? So können wir uns kurz kennenlernen und gemeinsam klären, wie ich Sie am besten unterstützen kann.
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Kostenloses Erstgespräch
- 30 Minuten
- Lernen Sie mich und meine Praxis kennen
- Erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation
- Eine strukturierte Empfehlung für die nächsten Schritte
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EinzelsitzungListenelement 1
- 60 Minuten
- 150,-
- Inkl. ausführlicher Anamnese
- Kostenfreie Betreuung per Telefon und E-Mail
- Eine Einzelsitzung für die klinische Hypnose oder Verhaltenstherapie, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Pakete
Buchungsoptionen
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2 Sitzungen pro Monat (Empfohlen)
- 269,-
- empfohlene Laufzeit: 2-3 Monate
- Für nachhaltige Veränderungen hat sich ein Rhythmus von zwei Hypnosesitzungen pro Monat als besonders wirksam erwiesen
- Intensive Begleitung, um spürbare Fortschritte zu erzielen
- Praktische Übungen für den Alltag
- Unterstützung und Orientierung zwischen den Terminen (Telefonisch, E-Mail)
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4 Sitzungen pro Monat (Intensiv)
- 519,-
- keine Mindestlaufzeit
- Vier Sitzungen pro Monat ermöglichen eine intensive Begleitung durch die Kombination aus Verhaltenstherapie und Hypnose
- Kontinuierliche, persönliche Begleitung auf Ihrem Weg (Telefonisch, Chat, E-Mail)
- Priorisierte Termine für Ihre Bedürfnisse
- Individuelle Übungen und Strategien, die Sie im Alltag unterstützen
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1 Sitzung pro Monat (Behutsam)
- 129,-
- Mindestlaufzeit: 3 Monate
- Eine Hypnosesitzung pro Monat bietet einen behutsamen Einstieg in den Veränderungsprozess, ganz ohne Druck
- Begleitung zwischen den Sitzungen (E-Mail)
- Praktische Übungen zwischen den Sitzungen
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Raucherentwöhnung (1-2 Sitzungen)Listenelement 3
- 60 - 90 Minuten
- 310,-
- Kostenfreie Zusatzsitzung bei Bedarf – auch noch nach 5 Jahren
- Kostenfreie Betreuung per Telefon und E-Mail
- Unterstützende Übung für Zuhause
- Individuell auf Sie zugeschnitten.
- Diese Methode ist der Klassiker und perfekt geeignet für einen schnellen Erfolg.
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Gewichtsreduktion (1-2 Sitzungen)
- 60 - 90 Minuten
- 310,-
- Kostenfreie Zusatzsitzung bei Bedarf – auch noch nach 5 Jahren
- Kostenfreie Betreuung per Telefon und E-Mail
- Unterstützende Übung für Zuhause
- Individuell auf Sie zugeschnitten.
- Diese Methode ist bewährt und perfekt geeignet für einen anhaltenden Erfolg.
Ihr Kontaktformular
Ihre Nachricht an uns:
Bezahlung
Bei Onlinesitzungen können Sie gerne per Rechnung bezahlen.
Sie können in der Praxis in bar oder mit Karte bezahlen.
Pakete sind im Voraus zu bezahlen und nicht erstattungsfähig. Gerne können Sie nach einer Einzelsitzung rückwirkend ein Paket buchen, der bereits gezahlte Betrag wird dann angerechnet.
Onlinesitzung und Hausbesuche
Sollten Sie Probleme haben, Ihr Haus zu verlassen oder nicht in der Nähe wohnen, können Sie die Sitzungen auch gerne online durchführen. Gegen einen Aufpreis sind auch Hausbesuche innerhalb Hamburgs möglich.
Arbeitgeber (Rauchen):
Im Wege der Gesundheitsförderung bezahlen Unternehmen ihren Arbeitnehmern eine Prämie dafür, dass diese keine Tabakwaren konsumieren bzw. den Konsum von Tabakwaren einstellen. Nichtraucherprämien stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung dar. Lohnsteuerrechtlich sind sie als sonstige Bezüge zu berücksichtigen, beitragsrechtlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
Kostenübernahme Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten, die im Zusammenhang mit einem Besuch bei einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin entstehen. Daher ist es einem Heilpraktiker nicht möglich, Rezepte auszustellen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen, um die Kosten für Heilpraktikerleistungen abzudecken.
Für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten gilt folgende Regelung: Anfallende Behandlungskosten werden von der Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen größtenteils oder teilweise erstattet. Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht immer alle erforderlichen Heilverfahren erstattet werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den jeweiligen Kostenträger zu kontaktieren und nähere Informationen einzuholen.
Im Allgemeinen werden die Leistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
